Arbeitgeber
Die betriebliche Altersversorgung war in der Vergangenheit eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmers. Diese Tatsache wird heute noch als Synonym für betriebliche Altersversorgung verstanden, so dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Mehrbelastung für den Arbeitgeber vermuten.
Erst seit der Einführung des § 1a BetrAVG zum 01.01.2002 hat sich herumgesprochen, dass dies nicht unbedingt nötig ist.
Der Arbeitgeber ist seitdem verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Versorgung durch ENTGELTUMWANDLUNG anzubieten.
Die Entgeltumwandlung ist nicht zwingend mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung verbunden, sondern ist im günstigsten Falle sogar ein zusätzliches Einsparpotenzial im Betrieb.
Die Gestaltungsmöglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung ist sehr fazettenreich. Aber genau diese Vielfalt macht es auch schwierig, ein auf den Betrieb zugeschnittenes Konzept zu erarbeiten und vor allem erfolgreich einzuführen und umzusetzen!
Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Unternehmen eine betriebliche Altersversorung "eingeführt" haben, jedoch die Durchdringung im Unternehmen sehr gering ist.
Die Ursachen liegen fast immer darin, dass die Bedürfnisse der Beteiligten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - nicht in Einklang stehen.
In diesen Fällen ist es uns gelungen, durch das Neustrukturieren, Überarbeiten und Vorstellen bei den Arbeitnehmern, die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung doch noch erfolgreich zu gestalten.
Wenn Sie als Arbeitgeber wissen möchten, wie Sie auch von den Vorteilen einer betrieblichen Altersversorgung profitieren können, oder wie auch Sie Ihr bestehendes Versorgungswerk erfolgreicher gestalten können, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.