Durchführungswege

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist ein komplexes Gebilde, in dem verschiedene Bereiche von Gesetzten beachtet werden müssen.
Der wichtigste Bereich - das Arbeitsrecht - wird im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt, unter dessen Geltungsbereich sämtliche im § 17 BetrAVG genannten Arbeitnehmer fallen.

Die Durchführungswege unterscheiden sich dadurch, dass die Art der Rückdeckung der zugesagten Leistungen des Arbeitgebers auf verschiedene Arten vorgenommen werden kann.

Man unterscheidet zwischen mittelbare und unmittelbare Durchführungswege, wobei die versicherungsförmigen Durchführungswege eine Sonderstellung darstellen. Grundsätzlich trägt jedoch in jedem Durchführungsweg der Arbeitgeber Sorge für die Einhaltung der zugesagten Leistungen - kurz er haftet dafür (§1 Abs. 1, Satz 3 BetrAVG).