GGF-Versorgung

Die Versorgung eines GGF ist ins- besondere aufgrund dessen Sozialversicherungsfreiheit immens wichtig, da er dadurch keinen Anspruch auf gesetzliche Rente besitzt und allein für seine Altersvorsorge verantwortlich ist. Viele GGF haben deshalb -insbesondere in den 80´er und 90´er Jahren- mit Hilfe einer Pensionszusage versucht, die Lücke zu verringern bzw. schließen.

In den letzten Jahren wurde durch die Veränderungen in der Gesetzgebung dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung angeprangert.

Wie jedoch so oft im Leben, gibt es sowohl positive als auch negative Seiten und die kritische Haltung gegen die Pensionszusage ist meist durch falsche Handhabung in der Vergangenheit entstanden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele in der Vergangenheit - egal ob vor kurzem oder vor mehreren Jahren - eingerichteten Pensionszusagen, enorm fehlerhaft sind!

Hier unsere beispielhaften Erfahrungswerte:

# ca. 90 % der Zusagen gehen im Insolvenzfall unter !

# ca. 80 % der Zusagen belasten die Nachfolgeregelung !

# ca. 70 % der Zusagen sind ungünstig und nicht ausreichend finanziert !

# ca. 50 % der ausgewiesenen Pensionsrückstellungen entsprechen nicht der Wirklichkeit !

Aber nicht nur diese Erfahrungen machen es so wichtig, bestehenden Pensionszusagen zu überprüfen...

Lassen Sie Ihre Pensionszusage von unabhängigen Spezialisten überprüfen, damit Sie im Ernstfall nicht leer ausgehen!

TIPP: Lassen Sie sich über die unternehmensgerechte Finanzierung einer Pensionszusage informieren!