Pensionsfonds

Dieser Durchführungsweg wurde zum 01.01.2002 in Deutschland eingeführt, um eine etwas flexiblere Anlagemöglichkeit für Arbeitnehmer zu schaffen. Pensionsfonds sind, ebenso wie Pensionskassen, ein eigenes Versicherungsunternehmen, das durch das BaFin in Berlin überwacht und dadurch in der Kapitalanlage eingeschränkt wird. Die "freie Anlagemöglichkeit" wurde dadurch jedoch wieder beschnitten.

Die Anlagegrenzen sind p.a. auf 4% der BBG Rente (West) beschränkt (2009: 2.592,- €).