Pensionskasse
Die Pensionskasse ist der Durchführungs- weg, der seit dem 01.01.2002 als oft "der Beste" am Markt angepriesen wurde. Die Vorteile, die oft als Verkaufsargumente genannt wurden, sind "verwaltungsarm", "kostenfrei", "Rieser kompatibel", etc.
Die meisten am Markt befindlichen Pensionskassen, sind jedoch neuge- gründete eigene Versicherungsunter- nehmen in der Gesellschaftsform einer AG oder eines VVaG. Genau diese Tatsache gepaart mit dem Nivellement der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse, kann sich zum Problem für den Arbeitgeber entpuppen. Die Kapitaldecke dieser Unternehmen ist vielfach zu gering und durch Gründungs-, Anschub- und Vertriebskosten so stark belastet, dass aktuell zum 31.12.2004 kaum ein Unternehmen in der Bilanz schwarze Zahlen ausweisen konnte!
D.h. der Arbeitgeber kann zur Nachhaftung herangezogen werden, im schlimmsten Falle sind die Leistung der Pensionskasse geringer als die zugesagten Renten - die Differenz muss der Arbeitgeber ausgleichen!
Übrigens: Die zugesagten Renten, sind nicht durch den PSV a.G. und nicht alle durch die Protector AG geschützt!
Steuer- und Sozialversicherungsrechtlich gibt es zum Durchführungsweg >Direktversicherung< keinen Unterschied. Die Beitragshöchstgrenzen sind identisch (2009: 2.592,- € + 1.800,- €).