Pensionszusage

Direktzusage

Die Pensionszusage ist der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, die es zulässt, in der Bilanz des Unternehmens steuermindernde Rückstellungen nach § 6a EStG zu bilden. Diese Rückstellungen können für Zusagen von Alters-, Hinterbliebenen- oder/und Todes- fallleistungen gebildet werden. Die Höhe wird nach der sog. Heubecktabelle mit einem Rechnungszins von 6 % p.a. abgezinst und bilden peu á peu bis zum 65. Lebensjahr den steuermindernden Betrag in der G+V des Unternehmens.

Durch die Bilanzierungspflicht ist diese Art der bAV nur Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH oder AG, leitenden Angestellten oder/und Familien- angehörigen eines Unternehmens zu empfehlen.

Die Pensionszusage ist aufgrund der freien und ungezwungenen Anlage- möglichkeiten, für ein dynamisches und erfolgsorientierten Unternehmen, eine sehr empfehlenswerte Variante der betrieblichen Altersversorgung!

Vorallem ist jedoch zu beachten, dass speziell für jene Personen, für die die Pensionszusage zu empfehlen ist, meist nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen und dadurch alle Rahmenbedingungen Inhalt der Pensionszusage sein müssen!

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere bestehende Versorgungszusagen enorm lücken- und fehlerhaft sind, sodass es zu einem unserer Hauptaufgaben wurde, bereits installierte Pensionszusagen zu sanieren und reparieren.