Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist die älterste Variante einer betrieblichen Altersversorgung und erfreut sich nach und nach bei Arbeitgebern immer größer werdender Beliebtheit.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Unterstützungskasse;
- die pauschaldotierte Unterstützungskasse
- die kongruentrückgedeckte Unterstützungskasse
Vorteil für Arbeitnehmer:
Der Versorgungsberechtigte ist bei der Einzahlung nicht an Höchstgrenzen gebunden.
1. Bei der Entgeltumwandlung...
kann der Arbeitnehmer in unbegrenzter Höhe Bestandteile seines Gehaltes in die Unterstützungskasse steuerfrei einzahlen. Dabei sind diese Einzahlungen bis zu einem Betrag von 4 % der BBG (Rente West) sozialversicherungsfrei.
2. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse...
sind die Leistungen in unbegrenzter Höhe sowohl steuer- als auch sozialversicherungfrei. Der sozialversicherungsfreie Anteil aus einer eventuellen zusätzlichen Einzahlung durch Entgeltumwandlung wird dabei nicht beschnitten!
Ein großer Vorteil für Arbeitnehmer, ist seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 01.01.2005, die Möglichkeit einer Kapitalzusage, die in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) nicht mehr möglich ist!
Sehr viele Arbeitnehmer nutzen zur Optimierung Ihrer Altersversorgung, die Kombination aus der Unterstützungskasse und einem versicherungsförmigen Durchführungsweg.
Einen weiteren Vorteil genießt der Arbeitnehmer in der Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, da der die im § 34 (2) Satz 4 EStG festgelegte sog. 1/5-tel Regelung nutzen kann, die sich erheblich steuermindernd auswirken kann.
Vorteil für Arbeitgeber:
Die Zusagen über eine UK berühren nicht die Bilanz des Unternehmens!
Ein eventuell nicht unerheblicher Vorteil für den Arbeitgeber ist unserer Ansicht nach, dass durch eine Kapitalzusage das Unternehmen nach der Auszahlung nicht unnötig lange belastet wird.
Absicherung der zugesagten Leistungen durch den PSV a.G.